Mitgliederversammlung 2026
Der Kreisverband ADFC Region Hannover e.V. lädt alle seine über 5.400 Mitglieder zur jährlichen Versammlung am Freitag, 06. März 2026 ein.

In der jährlichen Versammlung bestimmen die Mitglieder über die zukünftige Vereinsarbeit. Die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2026 wurde allen Mitgliedern in der HannoRad 2025/3 bekanntgegeben.
Zeit: Freitag, 06.03.2026 ab 18:00 Uhr
Ort: Freizeitheim Vahrenwald, Kleiner Saal, Vahrenwalder Straße 92, Hannover
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Impulsvortrag
4. Satzungsänderung
5. Diskussion zur Satzungsänderung
6. Abstimmung zur Satzungsänderung
7. Bericht des Vorstands
8. Bericht der Kassenprüfer*innen
9. Aussprache über Bericht des Vorstands
10. Entlastung des Vorstands
11. Vorstellung und Verabschiedung des Haushaltsplans 2026
12. Wahl der Vorstandsmitglieder und Beisitzer*innen
13. Wahl der Kassenprüfer*innen
14. Wahl der Delegierten zur Landesversammlung 2026
15. Anträge (Eingangsfrist beim Vorstand: 27. Februar 2026)
16. Verschiedenes
Alle AFDC-Mitglieder sind herzlich eingeladen. Das Vorstandsteam des ADFC Region Hannover e.V.
Hinweis/Erklärung zum Punkt 4. – Satzungsänderung:
In unserer letzten Mitgliederversammlung 2025 wurde über eine Satzungsänderung abgestimmt. Mit der Einladung wurde
u.a. vorgeschlagen, den § 12 Regionsausschuss ersatzlos zu streichen. In der Mitgliederversammlung wurde stattdessen beschlossen,
den §12 abzuändern. Da aber diese Änderung nicht mit der Einladung bekannt gegeben wurde (werden konnte), hat das Vereinsregistergericht diesen Beschluss nicht anerkannt. Die Satzung wurde somit ohne diesen §12 ins Vereinsregister eingetragen. Wir müssen also erneut über eine Satzungsänderung beschließen. Neu in die Satzung aufgenommen werden soll:
§ 12 Regionsaustausch
Der Vorstand des ADFC Region Hannover lädt Vertreter*innen der Gliederungen mindestens einmal jährlich zu einem „Regionsaustausch“ ein. Die Gliederungen werden die einzuladenden Vertreter*innen zuvor benennen. Der Austausch findet digital oder in Präsenz statt. Vorgesehene Themen oder Regelungen, die Auswirkungen auf die Arbeit der Gliederungen haben, sollen mit der Einladung bekannt gegeben und dort behandelt werden. Die Leitung der Sitzungen obliegt dem Vorstand.
Bei den nachfolgenden Paragrafen „Auflösung des Vereins“ und „Inkrafttreten“ verschieben sich die Nummern entsprechend auf § 13 und § 14.
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