Radschnellverbindung Burgdorf – Hannover
Die ADFC Region Hannover erhielt mit Schreiben vom 29. Januar 2024 die Einladung und Information, an einer durch die Region Hannover geplanten Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung Burgdorf-Hannover mitzuwirken.
Die ADFC Region Hannover erhielt mit Schreiben vom 29. Januar 2024 die Einladung und Information, an einer durch die Region Hannover geplanten Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung Burgdorf-Hannover mitzuwirken.
Die ADFC Ortsgruppe Burgdorf-Uetze im ADFC Region Hannover e.V. begrüßt diese Initiative außerordentlich und hat dies in einer ersten Stellungnahme gegenüber Region Hannover sowie der Presse deutlich gemacht (HAZ vom 8.2.2024).
Alle Routenvorschläge sind bereits grundsätzlich und im wesentlichen Teil des sogenannten Vorrangnetzes des Region Hannover, das seit 2017 sich im Ausbau befindet, bzw. dafür geplant wird.
Der ADFC Burgdorf-Uetze spricht sich mehrheitlich für die Variante, bzw. den Korridor „Burgdorf1“ (über Heeßel-Beinhorn-Stelle-Kirchhorst-Altwarmbüchen-Lahe-Groß-Buchholz und Zoo) aus. Gründe hierfür sind:
- kürzeste Strecke (23,11 km)
- Strecke verläuft entlang weiterer Quell- und Zielorte, somit können
- deutlich mehr Menschen von der Infrastruktur partizipieren (Kirchhorst, Isernhagen, Altwarmbüchen),
- weitere Ziele angebunden werden (Erholungsraum Altwarmbüchen, Shoppingbereich Altwarmbüchen)
- soziale Sicherheit erhöht werden (Belebung auch an Tagesrandzeiten)
- Verknüpfung mit ÖPNV (Stadtbahnlinie ab Altwarmbüchen)
Darüber hinaus erscheint es uns sinnvoll, neben dem derzeit entstehenden Radschnellweg Lehrte-Hannover direkt ab Burgdorf ein Verbindung anzubieten. Bewohner der Südstadt, der Ortschaften Steinwedel oder Kolshorn können in kurzer Zeit im bestehenden oder auszubauenden Radverkehrsnetz den RSW Richtung Hannover erreichen. Für Menschen im Ortskern, der Weststadt oder sogar in den Ortsteilen Schillerslage, Heeßel oder Beinhorn ist sicher die Variante „Burgdorf1“ naheliegend
Der ADFC Burgdorf-Uetze betont, das es aus unserer Sicht weitgehend unerheblich ist, ob die Verbindung als Radschnellweg oder „nur“ als Radvorrangroute geplant und realisiert wird. Beide Infrastrukturen sind „Verbindungen im Radverkehrsnetz, die den Zweck haben, bedeutende Quelle-Ziel-Potenziale des Radverkehrs durch einen sicheren, hohen und ein zügiges Radfahren ermöglichenden Standard für den Radverkehr zu erschließen“ (H RSV - BALM 2022).